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| Inhalt |
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| maxLevel | 3 |
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| minLevel | 2 |
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Informationen zum Datenschutz
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Es dürfen keine schützenswerten Daten über einen Datapool verarbeitet, gespeichert oder veröffentlicht werden. Ein Datapool eigenet sich nicht für geschützte Datenhaltung. Die Idee eines Datapools und das dazugehörige technische Konzept bietet keinen Schutz vor Einsicht. Unabhängig wie Daten in einem für die Publikation aufgearbeitet werden, dürfen somit nur Informationen / Daten in einem Datapool verwendet werden, welche für die öffentliche Verwendung geeignet sind. - Bitte klären Sie vor der Veröffentlichung von Daten die Eigenung bei Ihrer für die Sicherheit und Datenschutz (ISDS) zuständigen Stelle ab, ob eine rechtliche Grundlage für die Verwendung/Veröffentlichung besteht.
- Insbesondere Datapools, mit Funktionen zur Suche von Personen müssen vorgängig geprüft werden. Besteht eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung? Sind die betroffenen Personen informiert und mit der Veröffentlichung einverstanden?
- Die systematische Speicherung und Publikation von Personendaten muss je nach rechtlicher Grundlage bei öffentlichen Stellen gemeldet werden (bspw. im Kanton Bern, Sammlung von Personendaten bei der Datenaufsichtsstelle).
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Anwendungsbeispiele
Auszug aus ca. 80 aktiven Formen von Datapools.
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